zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost.
„Landgericht Frankfurt (Oder) untersagt dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. per einstweiliger Verfügung, auf der geplanten Bezirkskonferenz am 24. November 2022 Beschlüsse zu fassen.“
Hintergrund der einstweiligen Verfügung ist der Schutz der Mitgliedsrechte der Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde auf der für den 24.11.2022 geplanten Bezirksdelegiertenkonferenz. Der Bezirksvorstand hatte im Vorfeld widerrechtlich die Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde mit dem Ziel suspendiert, die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirkskonferenz so zu manipulieren, dass Beschlüsse und Wahlen zu Gunsten des aktuellen und heftig in der Kritik stehenden Vorstands vorgenommen werden können.
Die Delegierten der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde stellen die Mehrheit im Bezirksverband Ost dar. Bereits im September wurde der Versuch unternommen, diese von der Bezirkskonferenz auszuschließen und somit die Abwahl des aktuellen Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. zu verhindern. Der Bezirksverband hat der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR.
Pünktlich vor dem 70. Geburtstag des Betriebsverfassungsgesetzes einigten sich der Arbeitgeberverband „Wohlfahrt in Brandenburg“ und die Gewerkschaft ver.di über einen neuen Tarifvertrag. Über 3.100 Beschäftigte in der Wohlfahrtspflege und Sozialwirtschaft in Brandenburg profitieren mit bis zu 12,5 Prozent mehr Entgelt und einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden.
Bei den Tarifverhandlungen für die Zeit ab 1. Oktober 2022 zwischen dem Arbeitgeberverband und ver.di konnte eine Tarifeinigung für die über 3.100 Beschäftigten in 12 Brandenburger Vereinen und Unternehmen in u.a. der Pflege, Eingliederungshilfe und im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt werden.
Die Tabellenentgelte der Beschäftigten in der Pflege, der Eingliederungshilfe sowie in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen steigen ab dem 1. März 2023 um 12,5 Prozent. Sie befinden sich in den Einstiegsvergütungen somit deutlich über dem Pflegemindestlohn. Neben den bereits bestehenden Berufserfahrungszulagen wird darüber hinaus eine sog. monatliche Pflege- und Betreuungszulage in Höhe von 125,- EUR für Hilfskräfte und 250,- EUR für Fachkräfte gezahlt. In der Pflege beträgt das Einstiegsgehalt einer Fachkraft ohne einschlägige Berufserfahrung somit 3.258,- EUR zzgl. Zulagen/Zuschläge und liegt lt. Entgeltatlas der Agentur für Arbeit folglich über dem mittleren Bruttoentgelt einer Fachkraft in der Altenpflege in Brandenburg (https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/134834?region=15).
Neben den Entgelterhöhungen steigen die Schichtzulage auf 60,- EUR und die Wechselschichtzulage auf 120,- EUR.
Für die pädagogischen Beschäftigten in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe wird das Entgelt ab März 2023 um 10 Prozent erhöht. Mit dieser Tarifeinigung wird bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas und in der Kinder- und Jugendhilfe ab 1. März 2023 ein Entgelt weitgehend auf TVöD Niveau (Stand 1. November 2022) gezahlt. Für die Beschäftigten in der Verwaltung steigt das Tabellenentgelt ab März 2023 um 10 Prozent und für die Lehrerinnen und Lehrer um 7,5 Prozent.
In den Servicebereichen Küche, Technik und Hauswirtschaft wird das Entgelt um 11 Prozent ab März 2023 erhöht und beträgt mindestens dem jeweils gültigen Brandenburger Vergabemindestlohn.
Für die Beschäftigten und die Auszubildenden der Mitglieder des Arbeitgeberverbands reduziert sich ab Juli 2023 die wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Mitglieder der Gewerkschaft ver.di erhalten im April 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 240,- EUR und im Oktober 2023 wahlweise eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 240,- EUR oder einen zusätzlichen bezahlten freien Arbeitstag.
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 29. März 2024. Über diese Laufzeit hinaus ist sich über die Anpassung des sog. Weihnachtsgeldes auf 65 Prozent in 2024 und in einem weiteren Schritt auf 70 Prozent in 2025 geeinigt worden.
Der Arbeitgeberverband „Wohlfahrt in Brandenburg“ gründete sich im Juli 2022. Mit dieser Einigung ist ein großer Schritt für eine attraktive und wettbewerbsfähige Vergütung der Beschäftigten der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes getan worden. Folgende Vereine und Unternehmen sind von der Tarifeinigung erfasst: AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V., AWO Wildau GmbH, Dahmeland Soziale Dienste GmbH, AWO Integrations- und Service gGmbH „AWO Tours“, AWO Kreisverband Eberswalde e. V., AWO Stadtverband Eberswalde e. V., AWO Stadtverband Eberswalde Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH, Pflege- und Service-Center AG Finow, AWO Kreisverband Fürstenwalde e. V., AWO Kreisverband Bernau e. V., AWO Soziale Dienste „Am Weinberg“ gGmbH, AWO Ortsverein Strausberg e. V.
Text: AGV Wohlfahrt in Brandenburg/SEigenwillig
Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur abgesagten Bezirkskonferenz vom 24.09.2022
Die AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde verurteilen das Verhalten des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. im Zusammenhang mit der geplanten und kurzfristig abgesagten Bezirksdelegiertenkonferenz vom Samstag, den 24.09.2022 aufs Schärfste.
Der Versuch des widerrechtlichen und missbräuchlichen Ausschlusses der Kreisverbände und ihrer Delegierten von der Bezirksdelegiertenkonferenz sowie die überaus kurzfristige Absage eben dieser, machen das verwerfliche Vorgehen des Vorstandes des Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. einmal mehr deutlich. An einer transparenten Aufarbeitung der im Raum stehenden Vorwürfe der Steuerhinterziehung gegen den Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. scheint dem Vorstand weiterhin nicht gelegen zu sein. Stattdessen stellt der Bezirksvorstand erneut unwahre Behauptungen zur Legitimation des eigenen Fehlverhaltens auf. So wurde durch den AWO Bundesverband e.V. keinesfalls die Absage der Konferenz gewünscht oder gefordert.
Genauso verwerflich ist das Verhalten des AWO Landesverband Brandenburg e.V. zu werten, der sich auf explizite und stillschweigende Art und Weise in diesem Konflikt immer wieder zugunsten des Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. positioniert, um eigene machtpolitische Interessen zu verfolgen.
Die AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde sind nicht länger bereit, die seit mehreren Wochen und Monaten erfahrene Gängelung und Willkür durch den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. und den AWO Landesverband Brandenburg e.V. hinzunehmen.
Wir fordern, die seit 2019 ausstehende Bezirksdelegiertenkonferenz nun kurzfristig und ordnungsgemäß einzuberufen und durchzuführen. Eine vertrauensvolle und gleichberechtige Zusammenarbeit insbesondere mit der Landesgeschäftsführerin Anne Baaske sowie den Vorstandsmitgliedern des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. Peter Müller, Gudrun Sommer, Kati Karney sowie Wolfgang Pohl schließen wir nach den aktuellen Geschehnissen aus.
Gleichzeitig danken wir dem AWO Bezirksverband Potsdam e.V., dem AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. sowie dem AWO Ortsverein Strausberg e.V. für die gezeigte Solidarität und Unterstützung.
Stellungnahme: AWO Bezirksverbands Potsdam e.V.
Gemeinsame Stellungnahme der AWO Verbände (awo-bb-sued.de)
Fotos (5): AWO Kreisverband Bernau e.V., AWO Kreisverband Eberswalde e.V.
Die erste ihrer Art unter AWO-Trägerschaft: Eröffnung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Senior*innen und Senioren in der Schorfheidestraße in Eberswalde.
Weiterlesen ...
Nachdem das anhaltende Pandemiegeschehen vielen Plänen in den letzten Monaten einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte, war es den Mitarbeitenden unseres Pflegewohnheims „Im Wolfswinkel“ ein besonderes Bedürfnis, den Bewohner*innen und Bewohnern nach der langen Zeit des Abstands wieder ein ungezwungenes Beieinander zu ermöglichen. Da kommen wohlig warme Sommertage und das stetige Abflachen des Infektionsgeschehens gerade recht – der Wohnbereich 4 konnte am letzten Juni-Wochenende gemeinsam Sommer, Sonne und Erdbeerzeit zelebrieren.
Weiterlesen ...